Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Metallkonstruktion Igor Herber
Blumenstr. 9
86859 Igling
E-Mail: herberkonstruktion@gmail.com
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Beratung, Planung, Aufmaß, Montage und Wartung) von:
Metallkonstruktion Igor Herber (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handelt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers (z. B. auf der Website oder in Flyern) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles, schriftliches Angebot des Auftragnehmers unterzeichnet zurücksendet (Annahme) oder der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt.
§ 3 Leistungen, Maße und individuelle Anfertigungen
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
(2) Viele der angebotenen Bauteile (z. B. Wintergärten, Überdachungen, Markisen, Sonderkonstruktionen) werden individuell nach Kundenspezifikation und Maßanfertigung hergestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für das Aufmaß und die Planung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer und können zu Mehrkosten sowie einer Verlängerung der Liefer- und Montagezeiten führen,
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Wichtig für Montage)
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Montage zum vereinbarten Termin vorliegen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung eines tragfähigen, fachgerechten Fundaments sowie der freie, ungehinderte Zugang zur Montagestelle.
(2) Die Beschaffung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen für Wintergärten oder Überdachungen) obliegt allein dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen oder Materialbeschaffungen zu verlangen (z. B. nach Planungsabschluss oder Materiallieferung).
(3) Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme und Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsziele vereinbart.
(4) Die gelieferte und montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Bei Einbau in ein Gebäude bleibt das Eigentumsrecht als erweiteter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Tilgung bestehen.
§ 6 Liefer- und Montagezeiten
(1) Genannte Liefer- und Montagetermine sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermine schriftlich vereinbart.
(2) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber (z. B. fehlende Mitwirkung, unfertige Baustellen, verspätete Klärung technischer Details) oder durch höhere Gewalt entstehen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 7 Abnahme der Werkleistung
(1) Nach Fertigstellung der Montage ist der Auftraggeber zur Abnahme der Werkleistung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt im Regelfall durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll vor Ort.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall zur zeitnahen Mängelbeseitigung.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertrags- bzw. Kaufrechts.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen und Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen (bei Bauwerken im Regelfall 5 Jahre).
§ 9 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einer Beratung beim Kunden zu Hause) abgeschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt für alle nach Maß gefertigten Wintergärten, Überdachungen und Sonnenschutzanlagen.
§ 10 Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Landsberg am Lech / zuständiges Gericht).

